EU-Wiederherstellungsverordnung

Ein EU-Gesetz für mehr Natur, Klima- und Artenschutz

von Lothar Schäkel


Naturnahe Wälder, frei fließende Flüsse, intakte Moore, lebendige Agrarlandschaften und gesunde Meere bilden die Lebensgrundlage der Menschen. Diese Ökosysteme erzeugen Sauerstoff, reinigen Luft und Wasser, binden Kohlendioxid aus der Atmosphäre und regulieren das Klima der Erde. Sie sind unser Lebens- und Erholungsraum und sichern uns Nahrung, Rohstoffe und Einkommen. Intakte Ökosysteme helfen uns beim Kampf gegen die Klimakrise und sind unser Schutzschirm gegen Naturkatastrophen wie Dürren, Hitzewellen und Überschwemmungen. Ihre lebenswichtigen Funktionen können sie aber nur erfüllen, wenn sie gesund sind.

Was könnte für den Kreis Düren eine besondere Rolle spielen? Eine Auswahl:

EU Wiederherstellungsverordnung Artenschutz Klimaschutz Naturschutz Stadtnatur städtische Ökosysteme NABU Düren
Stadtnatur (Foto: NABU/E. Neuling)

Städtische Ökosysteme dürfen auf nationaler Ebene bis 2030 keinen Nettoverlust an städtischer Grünfläche und Baumüberschirmung erleiden und sollen danach weiter wachsen. Da sollte man zum Beispiel in Jülich mal drüber nachdenken.

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Graugänse in Flusslandschaft (Foto: NABU/H. May)

An Flüssen und Auen müssen bis 2030 vom Menschen geschaffene, vor allem obsolete Barrieren beseitigt werden, sodass in der EU mindestens 25.000 Flusskilometer wieder in frei fließende Flüsse umgewandelt werden. Damit soll die natürliche Vernetzung der Flüsse wiederhergestellt werden. Da sind wir bei der Rur auf einem guten Weg.

EU Wiederherstellungsverordnung Artenschutz Klimaschutz Naturschutz Stadtnatur Bestäuber Insekten Ökosysteme NABU Düren
Sandbiene auf Birnenblüte (Foto: Andreas Hurtig)

Hinsichtlich Bestäuberpopulationen sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, den Rück-gang der Bestände spätestens bis 2030 umzukehren und deren Artenvielfalt zu verbessern. Nach 2030 sollen die Bestände wachsen, die Mitgliedstaaten müssen den Fortschritt hierbei alle sechs Jahre prüfen. Da ist sowohl in privaten Gärten als auch in öffentlichen Parks noch Handlungsbedarf.

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Blühstreifen (Foto: Linda Trein)

In landwirtschaftlichen Ökosystemen muss die biologische Vielfalt wieder zunehmen, insbesondere ist eine Trendumkehr bei Feldvögeln gefordert. Weitere Zielsetzungen beziehen sich auf Schmetterlinge, Landschaftselemente mit großer Vielfalt oder den Bestand an organischem Kohlenstoff in mineralischen Ackerböden.

EU Wiederherstellungsverordnung Artenschutz Klimaschutz Naturschutz Stadtnatur Wald Ökosysteme NABU Düren
Nationalpark Eifel (Foto: Achim Schumacher)

Waldökosysteme müssen bei ausgewählten Indikatoren für die Artenvielfalt eine positive Entwicklung nehmen. Dazu gehören beispielsweise der Totholzanteil und der Waldvogelindex. Neben der stärkeren Vernetzung von Waldgebieten sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Maßnahmen auf nachhaltige Aufforstung, Wiederaufforstung, Baumpflanzungen sowie die Begrünung städtischer Gebiete zu stützen. Zusätzlich sollen EU-weit bis 2030 zusätzliche drei Milliarden Bäume gepflanzt werden.