Wolfsjagd löst Probleme nicht

NABU kritisiert Kabinettsentwurf zum Bundesjagdgesetz


Im Dezember hat das Bundeskabinett beschlossen, den Wolf ins Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Das soll den Abschuss von auffälligen Wölfen bis hin zur sogenannten „Bestandsregulierung“ deutlich erleichtern und damit scheinbar die Weidetierhalter von ihren diesbezüglichen Sorgen befreien. Auf dieser Grundlage können jetzt die Landesregierungen ihre Jagdgesetze entsprechend anpassen. Die Länder sind in ihren jeweiligen Gebieten für das Jagdrecht zuständig.

Wolf Bundesjagdgesetz Erhaltungszustand NABU Düren
Wolf (Foto: NABU/Jürgen Borries)

Diese Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz hat noch keine endgültige gesetzliche Gültigkeit. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen und es fehlen noch die entsprechenden Änderungen im Jagdgesetz und im Naturschutzgesetz.

Ganz wichtig ist dabei, dass für den Wolf, dessen Erhaltungszustand und Überleben, dann nicht mehr das Umweltministerium zuständig ist, sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene, sondern das Landwirtschaftsministerium. Die Lobby der Landwirte und Jäger ist sehr groß und vor allem einflussreich, was für Natur- und Artenschutz nicht eben die besten Aussichten darstellt.

Zu der oben beschriebenen zu erwartenden Änderung konnte es nur dadurch kommen, das von der Bundesregierung eine falsche Meldung zum Erhaltungszustand des Wolfes an die EU gemeldet wurde. Anfangs wurde für den größten Teil Deutschlands (kontinentales Gebiet – Mittelgebirgsraum) ein unbekannter Erhaltungszustand gemeldet, mit der Begründung, die Zahlen müssten noch überprüft und die Methodik angepasst werden.

Die jeweiligen Zahlen des Wolfsmonitorings werden von den Ländern erfasst und an eine zentrale Stelle des Bundes (DBBW – Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf) übermittelt. Diese ermittelt daraus nach der FFH-Richtlinie den Erhaltungszustand und übermittelt diesen an das Bundesamt für Naturschutz, das ihn an die Bundesregierung weiterleitet. Für die kontinentale Region wurde der Erhaltungszustand als „ungünstig“ bewertet, weil in zwei Bundesländern (Hessen und Saarland) kein Wolfsvorkommen registriert wurde. Durch „passende“ Änderung der Methodik hat die Bundesregierung daraus dann den „günstigen“ Erhaltungszustand gemacht.


Zum Weiterlesen beim NABU Bundesverband ...

31.07.2025:

Pressemitteilung des NABU-Bundesverbands ("Erhaltungszustand Wolf: kein politisches Wünsch-dir-was")

13.10.2025:

Pressemitteilung des NABU-Bundesverbands ("BMUKN meldet Wolfsbestand als „günstig“ – NABU kritisiert politische Einflussnahme auf wissenschaftliche Meldung")

16.12.2025:

Pressemitteilung des NABU-Bundesverbands ("Wolfsjagd löst Probleme nicht – NABU kritisiert Kabinettsentwurf zum Bundesjagdgesetz")